Baisingen Friedhof 154.jpg (62551 Byte)  Segnende Hände der Kohanim auf einem Grabstein in Baisingen


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Esslingen am Neckar (Kreisstadt) 
Neuer jüdischer Friedhof im Ebershaldenfriedhof
(mit Gräbern von KZ-Häftlingen des KZ Echterdingen)
     

Zur Geschichte der jüdischen Gemeinde           
    
Siehe Seite zur Synagoge in Esslingen (interner Link)  
    
   
Übersicht:   

bulletZur Geschichte dieses Friedhöfes  
- Juli 2013: Einweihung der neuen Gedenkstätte auf dem Friedhof    
bulletFotos / Darstellungen  
bulletPresseberichte   
bulletLinks und Literatur   

     
Zur Geschichte dieses Friedhofes            
   
Nachdem der alte jüdische Friedhof in der Beutau voll belegt war, konnte ein neuer Friedhof 1874 innerhalb des Ebershalden-Friedhofes angelegt werden (Landenberger Straße 50; Fläche 5,72 a). In den Jahren zuvor kam es allerdings zu einer Auseinandersetzung mit den städtischen Behörden, die einen separaten jüdischen Friedhof nicht genehmigen wollten. Erst die Beschlüsse des Oberamt (1867) sowie der Kreisregierung zwangen die städtischen Behörden, der Anlegung eines separaten jüdischen Krieges zuzustimmen. Als Kompromiss wurde innerhalb des Ebershaldenfriedhofes eine Fläche für die Beisetzung der jüdischen Verstorbenen ausgewiesen,  
  
Der neue jüdische Friedhof wurde auch nach 1945 mehrfach belegt. Auf der bis 1945 unbelegten Fläche befinden sich Gräber von 1947 hierher überführten Toten des KZ Echterdingen mit einer Gedenkstätte (1948 eingeweiht). Eine weitere (ergänzende) Gedenkstätte mit den Namen eines Teiles des Häftlinge (aus dem KZ Echterdingen wie auch von Häftlingen aus dem KZ Hailfingen-Tailfingen, deren Leichname im Esslinger Krematorium verbrannt und deren Asche im Ebershaldenfriedhof bestattet wurde) konnte im Juli 2013 eingeweiht werden (siehe unten).      

Zur Frage nach der Beisetzung der KZ-Häftlinge aus Bernhausen-Echterdingen in Esslingen. Nicht geklärt ist die Frage, ob die umgekommenen KZ-Häftlinge in Esslingen in Einzelsärgen oder in einer Art "Massengrab" im Bereich des Denkmales von 1947/48 beigesetzt worden sind. Es liegen - nach Auskunft des Leiter des Stadtarchivs Esslingen Joachim Halbekann vom 6.8.2013 - keine eindeutigen diesbezüglichen Quellen vor. Ein Schreiben vom 24. September 1947 von der Friedhofsverwaltung Esslingen an das Landratsamt Esslingen besagt, dass "auf Veranlassung des Landratsamts Ende 1945 eine Anzahl Leichen in Bernhausen ausgegraben und auf dem Esslinger Friedhof bestattet (wurden). Die Überführung und die Bestattung ... erfolgte ohne Mitwirkung der Stadt". Man bittet dann um die Namen (Quelle: StAE Friedhofverwaltung 409 Anlage 16). Auch in anderen Schreiben ist von "überführt und bestattet", von "beigesetzt" und von "umgebettet" die Rede, was wenig Rückschluss auf die Art der Bestattung zulässt. Auf der Rückseite eines Schreibens vom 15. Juni 1945 von der Friedhofsverwaltung an das Kreisbauamt ES (StAE FHV 409 Anlage 6/7) ist handschriftlich zu den bestatteten Urnen vermerkt: "rechts n[eben] 2ten Massengrab". Der Bezug auf die 66 Bestatteten dürfte unstrittig sein. So ist nach J. Halbekann anzunehmen, dass die Toten nicht in Särgen beigesetzt wurden.  

   
Juli 2013: Die Einweihung der neuen Gedenkstätte auf dem Friedhof   

 Karte der Stadt Esslingen
zur Einweihung  
mit Sprecherfolge
 Esslingen 18072013 K 01.jpg (76860 Byte)  Esslingen 18072013 K 02.jpg (40871 Byte)  
       
 Fotos (Hahn)        
 Esslingen 18072013 097.jpg (213901 Byte)  Esslingen 18072013 098.jpg (270033 Byte) Esslingen 18072013 099.jpg (270829 Byte)   Esslingen 18072013 101.jpg (226281 Byte)
Blick über die neu gestaltete 
Grab- und Gedenkstätte 
Der jüdische Friedhof - 
nördlicher Bereich 
Blick über den jüdischen Friedhof 
mit der neuen Gedenkstätte 
Vor der Gedenkfeier - links 
Rabbiner Puschkin (Esslingen) 
Das Foto oben in hoher Auflösung  Das Foto oben in hoher Auflösung  Das Foto oben in hoher Auflösung   
       
Esslingen 18072013 110.jpg (161190 Byte) Esslingen 18072013 119.jpg (172781 Byte) Esslingen 18072013 124.jpg (125508 Byte) Esslingen 18072013 128.jpg (166022 Byte)
Anzünden der Gedenkkerzen durch Rabbiner Puschkin mit Gemeindeglied
 (links) und Landesrabbiner Wurmser entlang der neuen 
Namensgedenktafeln   
 Rabbiner Yehuda Pushkin 
(Esslingen) 
beim Vortrag von Psalm 33 
 Kantor Mozes, Landesrabbiner
 Wurmser, OB Dr. Zieger und 
Stadtarchivar Dr. Halbekann 
       
Esslingen 18072013 133.jpg (157202 Byte) Esslingen 18072013 142.jpg (119735 Byte) Esslingen 18072013 150.jpg (171345 Byte) Esslingen 18072013 155.jpg (194622 Byte)
  Oberbürgermeister 
Dr. Jürgen Zieger 
Landesrabbiner 
Netanel Wurmser 
  Rechts Kantor Arie Mozes 
(IRGW Stuttgart) 
 Gedenken der Rabbiner und 
OB Dr. Zieger 
       
Esslingen 18072013 156.jpg (186530 Byte) Esslingen 18072013 159.jpg (225787 Byte) Esslingen 18072013 163.jpg (203993 Byte) Esslingen 18072013 173.jpg (203124 Byte)
 Steine werden nach jüdischem Brauch durch die Anwesenden auf die Grabplatten gelegt    
       
Esslingen 18072013 168.jpg (168437 Byte) Esslingen 18072013 167.jpg (185947 Byte) Esslingen 18072013 174.jpg (164894 Byte)  
Gedenkkerzen aus Israel mit Steinen auf den Grabplatten      
       

   
   
   
Artikel zur Geschichte des Friedhofes 
 
Die Mehrheit der Esslinger Juden ist mit der Nichtanlegung eines separaten jüdischen Friedhofes einverstanden - 
die Israelitische Oberkirchenbehörde fordert einen separaten Platz (Februar 1867) 

Esslingen Israelit 13021867aa.jpg (135510 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 13. Februar 1867: "In Esslingen hat die Stiftungsverwaltung die Ablösung der ihr obgelegenen Beschaffung und Erhaltung von Begräbnisplätzen angemeldet; damit traf ein Gesuch der israelitischen Gemeinde zusammen, um Beschaffung eines neuen Begräbnisplatzes, da der seitherige - aus gesundheitspolizeilichen Rücksichten verlassen werden muss. Der Gemeinderat ließ sich auf die Ablösung ein, um den Begräbnisplätzen ihren reinbürgerlichen Charakter zu geben und den nichtchristlichen Bürgern die erforderlichen Gräber einräumen zu können. Alle Einwohner sollten die Erlaubnis zur Erwerbung von Familiengräbern oder zum Verkaufen der Übergehens einzelner Gräber haben, wenn die Reihe der Wiederbenützung daran käme. Mit diesem Beschluss war die große Mehrzahl der Israeliten, nicht aber die Israelitische Oberkirchenbehörde in Stuttgart einverstanden, welche an der Forderung festhielt, dass die beerdigten Leichnahme nie mehr berührt werden dürfen. Auch ein erneuertes Gesuch der israelitischen Gemeinde um Einräumung eines besonderen, oder mindestens innerhalb des allgemeinen Friedhofs umzäunten Begräbnisplatzes hat der Stadtrat abgewiesen, obgleich einige der Stadträte auch dieses Gesuch bedingt unterstützt hatten. Die Majorität hielt an dem angeblichen Grundsatz der Gleichheit fest und fürchtete die Unantastbarkeit des israelitischen Begräbnisplatzes bei Weganlagen und dergleichen. Anmerkung der Redaktion: Hoffentlich werden die Israeliten ihr Recht auf einen eigenen, unantastbaren Friedhof nicht aufgeben. 

   
"Der Stadt will auf dem Totenfelde kein Ghetto dulden..." (Mai 1867)

Esslingen Chananja 15051867.jpg (79696 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Ben Chananja" vom 15. Mai 1867: "Aus Württemberg, im Mai (1867). Die drei größten ehemaligen Reichsstädte Württembergs Ulm, Heilbronn und Esslingen, die durch ihre Judenhetzen und Vertreibungen ihrer Mitbürger berüchtigt waren, beherbergen jetzt große Judengemeinden. In Ulm haben die dortigen Israeliten ein Haus um 30.000 Gulden gekauft, um an dessen Stelle einen israelitischen Tempel zu errichten. In Heilbronn wird eben ein jüdischer Friedhof angelegt, in Esslingen fällt der bisherige Friedhof in den städtischen Bauplan und muss geschlossen werden. Der Stadtrat will der jüdischen Gemeinde das Recht einräumen, ihre Toten in dem allgemeinen städtischen, bis jetzt spezifisch-christlichen Friedhof zu beerdigen, die Juden aber wollen einen besonders abgeteilten Raum, und der Stadtrat will auf dem Totenfelde kein Ghetto dulden. Die Frage ist von der rituellen Seite noch nicht erledigt, man ist auf die Entscheidung gespannt, da Gutachten von Rabbinen eingefordert sind."

  
Das Oberamt anerkennt das Recht der jüdischen Gemeinde auf einen eigenen Friedhof (September 1867)  

Esslingen Israelit 11091867.jpg (67192 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 11. September 1867: "Esslingen. Das Königliche Oberamt hat entschieden, dass die Gemeinde Esslingen schuldig sei, den Israeliten einen besonderen Begräbnisplatz, worüber in diesen Blättern seinerzeit Bericht erstattet wurde, einzuräumen, weil ihr Kultus ihnen verbiete, von dem Anerbieten Gebrauch zu machen, ihre Toten auf dem für alle hiesigen Einwohner eingeräumten Friedhof zu beerdigen. Der Gemeinderat hat den Rekurs gegen diese Entscheidung angemeldet. Sollte die Entscheidung des Königlichen Oberamts auch von den höheren Instanzen bestätigt werden, so hat dieselbe für die übrigen Gemeinden des Landes, wenn nicht rückwirkend, so doch für die Zukunft finanziell wichtige Folgen."  
 
Artikel in der "Allgemeinen Zeitung des Judentums" vom 22. Oktober 1867:  "Aus Württemberg, im Oktober (1867). Beifolgend ein Erlass des Königlichen Oberamts Esslingen, der von großer Tragweite für die Israeliten Württembergs ist. Das Königliche Oberamt Esslingen an das israelitische Kirchenvorsteheramt daselbst. Die hiesige israelitische Gemeinde besitzt am Ende der mittleren Beutaustraße einen besonderen Kirchhof, die Verlegung desselben ist jedoch, da er ganz in der Nähe der Stadt und einiger neugebauter Häuser liegt, in Folge der im Sommer vorigen Jahres stattgehabten Medizinalvisitation angeordnet worden und es hat daher das israelitische Kirchenvorsteheramt den hiesigen Gemeinderat um Überlassung eines abgesonderten Platzes auf dem hiesigen allgemeinen Kirchhof gebeten, wurde aber mit seinem Gesuch wiederholt abgewiesen und den Israeliten die Benutzung des allgemeinen Friedhofs eingeräumt. - Der Gemeinderat bestreitet nicht, dass die Schaffung eines allgemeinen Begräbnisplatzes Sache der politischen Gemeinde sei, glaubt jedoch, dass es bei den Toten keinen Glaubensunterschied gebe, dass der vorgeschützte Ritus kein kirchliches Gebot, sondern ein altes Herkommen, sowie dass auf religiöse Sonderbarkeit keine Rücksicht zu nehmen sei, und stellt Gleichberechtigung und Gleichbehandlung aller hiesigen Einwohner als obersten Grundsatz auf, während das israelitische Kirchenvorsteheramt bedauert von dem Anerbieten der Benutzung des allgemeinen Begräbnisplatzes keinen Gebrauch machen zu können, da ihm dies seine Ritualgesetze nicht gestatten. Trotzdem dass das israelitische Kirchenvorsteheramt sich bereit erklärte zu Schaffung eines abgesonderten Platzes auf dem Kirchhof einen angemessenen Beitrag zu liefern, kam eine Verständigung     
Esslingen AZJ 22101867a.jpg (164764 Byte)unter den Parteien nicht zustande, und es haben daher dieselben um eine oberamtliche Entscheidung darüber gebeten, ob die hiesige politische Gemeinde verpflichtet sei, dem israelitischen Kirchenvorsteheramte einen abgesonderten Begräbnisplatz zu schaffen; die Beitrags- respektive Entschädigungsfrage wollte vorerst noch nicht in Betracht gezogen werden. - Darüber dass die hiesige politische Gemeinde verpflichtet ist, Begräbnisplätze herzustellen, ist kein Zweifel und wird dies von ihr auch nicht bestritten, und sagt der Gemeinderat selbst, die Schaffung allgemeiner Friedhöfe sei vorzüglich polizeilicher Natur und die politische Gemeinde habe für richtige den polizeilichen Vorschriften entsprechende Bestattung Sorge zu tragen; von dem bestehenden allgemeinen christlichen Begräbnisplatz Gebrauch zu machen verbieten den Israeliten ihre Ritualgesetze, welche trotzdem, dass die Israeliten den Christen in politischer Beziehung gleichgestellt sind, dennoch zu achten und einzuhalten sind, wie denn auch die israelitische Oberkirchenbehörde sich entschieden dahin ausgesprochen hat, dass ein besonderer Platz auf dem christlichen Friedhof zur Begräbnisstätte für Israeliten nur unter der Bedingung benutzt werden dürfe, wenn dieser Platz durch eine Mauer, einen lebendigen Zaun, oder sonst auf eine Weise von dem übrigen Raum abgegrenzt werde, es ist deshalb den Israeliten nciht möglich, den allgemeinen Friedhof in der angebotenen Weise zu benutzen, und kann der israelitischen Gemeinde so wenig wie einer Privatperson aus sanitätspolizeilichen Gründen überlassen werden, die Toten zu begraben an einem Orte, wo sie wollen. Es wird deshalb erkannt: 
1. Die hiesige Stadtgemeinde für verpflichtet zu erklären, den Israeliten einen abgesonderten Platz, sei es auf dem allgemeinen Friedhof oder anderswo, zur Bestattung ihrer Toten einzuräumen, und 
2. die Tragung der 1 fl. betragenden Erkenntnissportel dem hiesigen Gemeinderat zuzuschicken. 
Esslingen
, 12. August 1867. Königliches Oberamt. Baur. Dem Vernehmen nach hat der Stadtrat Rekurs an die Königliche Kreisregierung eingereicht."      

  
Ausführliche Darstellung der Problematik und Wiedergabe des Urteils des Oberamt (Dezember 1867)  

Esslingen Chananja 01121867f.jpg (79076 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Ben Chananja" vom 1. Dezember 1867: "In Esslingen ist der israelitische Friedhof in der nächsten Nähe der Stadt; die Sanitätspolizei ordnete die Schließung des Friedhofes an und die Israeliten verlangten als Äquivalent einen geeigneten Platz für die Ruhestätte ihrer Toten. Der Stadtrat erklärte, der allgemeine christliche Friedhof stehe auch den Israeliten offen und sie können ihre Leichen dort in fortlaufender Reihe der Verstorbenen beerdigen. Ein Teil der Israeliten in Esslingen wollte dieses Erbieten ohne religiöse Skrupel annehmen; eine Minorität aber protestierte dagegen und die Sache kam vor die israelitische Oberkirchenbehörde zur Entscheidung. Diese entschied:  
1. dass das Ausgraben von Leichenüberresten bei Israeliten nie und nirgends gestattet;
2. dass das Anerbieten eines besonderen Platzes auf dem christlichen Friedhofe anzunehmen sei, wenn dieser Platz durch eine Mauer oder einen lebendigen Zaun oder sonst auf eine Weise von dem übrigen Raum abgegrenzt ist.
Esslingen Chananja 01121867fa.jpg (306807 Byte)Auf diese Entscheidung der königlichen Oberkirchenbehörde hat das zuständige Oberamt folgenden Bescheid gegeben.
Abschrift. Königliches Oberamt Esslingen, den 6./12. August 1867.
Die hiesige israelitische Kirchengemeinde besitzt am Ende der mittleren Beitaustraße einen besonderen Kirchhof, die Verlegung desselben ist jedoch, da er ganz in der Nähe der Stadt und einiger neu gebauter Häuser liegt, in Folge der im Sommer vorigen Jahres stattgehabten Medizinalvisitation angeordnet worden, und es hat daher das israelitische Kirchenvorsteheramt den hiesigen Gemeinderat um Überlassung eines abgesonderten Platzes auf dem hiesigen allgemeinen Kirchhof gebeten, wurde aber mit seinem Gesuche wiederholt abgewiesen und den Israeliten die Benützung des allgemeinen Friedhofes eingeräumt. 
Der Gemeinderat bestreitet nicht, dass die Schaffung eines allgemeinen Begräbnisplatzes Sache der politischen Gemeinde sei, glaubt jedoch, dass es bei den Toten keinen Glaubensunterschied gebe, dass der vorgeschützte Ritus kein kirchliches Gebot, sondern ein altes Herkommen, sowie, dass auf religiöse Sonderbarkeit keine Rücksicht zu nehmen sei, und stellt Gleichbehandlung und Gleichberechtigung aller hiesigen Einwohner als obersten Grundsatz auf, während das israelitische Kirchenvorsteheramt bedauert, von dem Anerbieten der Benützung des allgemeinen Begräbnisplatzes keinen Gebrauch machen zu können, da ihm dies seine Ritualgesetze nicht gestatten. Trotzdem, dass das israelitische Kirchenvorsteheramt sich bereit erklärte, zur Schaffung eines abgesonderten Platzes auf dem Kirchhofe einen angemessenen Beitrag zu liefern, kam eine Verständigung unter Parteien nicht zustande und es haben daher dieselben um eine oberamtliche Entscheidung darüber gebeten, ob die hiesige politische Gemeinde verpflichtet sei, dem israelitischen Kirchenvorsteheramt einen abgesonderten Begräbnisplatz zu schaffen; die Beitrags- respektive Entschädigungsfrage wollte vorerst noch nicht in Betracht gezogen werden. 
Darüber, dass die hiesige politische Gemeinde verpflichtet sei, Begräbnisplatze herzustellen, ist kein Zweifel, und wird dies von ihr auch nicht bestritten und sagt der Gemeinderat selbst, die Schaffung allgemeiner Friedhöfe sei vorzüglich polizeilicher Natur und die politische Gemeinde habe für richtige, den polizeilichen Vorschriften entsprechende Bestattung von Leichnamen Sorge zu tragen, von dem bestehenden allgemeinen christlichen Begräbnisplatz Gebrauch zu machen, verbieten den Israeliten ihre Ritualgesetze, welche trotzdem, dass die Israeliten den Christen in politischer Beziehung gleichgestellt sind, dennoch zu achten und einzuhalten sind, wie denn auch die israelitische Oberkirchenbehörde sich entschieden dahin ausgesprochen hat, dass ein besonderer Platz auf dem christlichen Friedhofe zur Begräbnisstätte für Israeliten nur unter der Bedingung benützt werden dürfe, wenn dieser Platz durch eine Mauer, einen lebendigen Zaun oder sonst auf eine Weise von dem übrigen Raum abgegrenzt werde, es ist deshalb den Israeliten nicht möglich, den allgemeinen Friedhof in der angebotenen Weise zu benützen und kann der israelitischen Kirchengemeinde so wenig wie einer Privatperson aus sanitätspolizeilichen Gründen überlassen werden, die Toten zu begraben an einem Orte, wo sie wollen. Es wird deshalb erkannt:
1. die hiesige Stadtgemeinde für verpflichtet zu erklären, den Israeliten einen abgesonderten Platz, sei es auf dem allgemeinen Friedhof oder anderswo zur Bestattung ihrer Toten einzuräumen, und
2. die Tragung der 1 Gulden betragenden Erkenntnissportel dem hiesigen Gemeinderate zuzuscheiden. Königliche Oberamt. Baur.
Der Magistrat in Esslingen hat Berufung an die königliche Kreisregierung eingelegt, wir werden später das Resultat derselben mitteilen. Bei der Beratung des Budgets des Kultusministeriums hat dasselbe 2.000 Gulden für Kultuszwecke der Israeliten mehr erigiert, im Ganzen 9.600 Gulden; die Rabbinen des Landes erhalten neben ihren Alterszulagen je 100 Gulden jährliche Aufbesserung ihrer Gehalte."

  
Die Kreisregierung beschließt einen Kompromissvorschlag (Mai 1869)  

Esslingen Israelit 26051869f.jpg (175406 Byte)Artikel in der Zeitschrift "Der Israelit" vom 26. Mai 1869: "Esslingen am Neckar. Auch der 'Israelit' hat seinerzeit darüber berichtet, dass das Königliche Oberamt dahier die politische Stadtgemeinde verurteilt hat, die Kosten der Anlage eines israelitischen Friedhofs auf die Stadtkasse zu übernehmen. Die Königliche Kreisregierung für den Neckarkreis hat auf den Rekurs der bürgerlichen Kollegien eine Entscheidung gegeben, welche in der öffentlichen Gemeinderats- und Bürgerausschusssitzung vom 11. Mai dieses Jahres verlesen wurde. Der Regierungserlass sagt: 1) Nach einer Medizinalrezess-Visitation dürfen in dem bisherigen israelitischen Kirchhof wegen der unmittelbaren Nähe von Wohnhäusern keine Leichen mehr begraben werden; 2) habe die politische Gemeinde für Begräbnisplätze für ihre Angehörigen zu sorgen; 3) sei es nach dem israelitischen Kirchenritual nicht gestattet, die israelitischen Toten neben anderen zu begraben, vielmehr müssen sie einen abgesonderten Begräbnisplatz haben; 4) könne die israelitische Kirchengemeinde dagegen keinen größeren Platz beanspruchen, als sich für ihre Angehörigen im Verhältnis zu den übrigen Einwohnern Esslingens unter Zugrundlegung einer 20jährigen Umgrabungsperiode ergebe, obwohl nach dem israelitischen Kirchengesetz eine Umgrabung nie gestattet ist. In Anbetracht dieser Umstände erkennt die Königliche Kreisregierung, a) dass die Stadt Esslingen verbunden sei, für einen abgesonderten Kirchhof der Israeliten für so viel Gräber zu sorgen, als bei einer 20jährigen Umgrabungsperiode nötig seien, für weiter benötigten Platz wegen Nichtgestattung der Umgrabung habe die israelitische Kirchengemeinde selbst zu sorgen; b) dass letztere Kosten der Umfriedigung zu tragen habe. Der Antrag der Kommission für innere Verwaltung, es solle nun eine Kommission zusammentreten, um das Weitere mit der israelitischen Kirchengemeinde auf Grund obigen Erlasses einleiten, wird zum Beschluss erhoben. 
Ein Gemeinderatsmitglied gab seine verneinende Abstimmung zu Protokoll, da ihm die Konsequenzen dieses Beschlusses bedenklich erschienen, indem hiernach jede religiöse Genossenschaft einen besonderen Kirchhof beanspruchen könne, sobald in ihrem Ritual das Begraben ihrer Toten auf dem allgemeinen Begräbnisplatze verboten wäre."

   
   
Lage der jüdischen Friedhöfe in Esslingen 

Esslingen FriedhofPlan.jpg (111163 Byte)  
Lage der jüdischen Friedhöfe in Esslingen
(durch Pfeile markiert; der rechte Pfeil bezeichnet den 
neuen jüdischen Friedhof im Ebershaldenfriedhof)
(Topographische Karte aus den 1970er-Jahren)   
Lage des jüdischen Friedhofes innerhalb des
 Ebershaldenfriedhofes in Esslingen auf dem dortigen Stadtplan:
 oben anklicken: der Link zeigt die Lage des "Ebershaldenfriedhofes" an.
Der jüdische Teil ist nicht gesondert eingetragen

   
   
Fotos   
Neuere Fotos
(Fotos: Hahn, Aufnahmedatum 12.8.2003)  

Esslingen Friedhof n159.jpg (77775 Byte) Esslingen Friedhof n150.jpg (87019 Byte) Esslingen Friedhof n151.jpg (70426 Byte)
Blick über den Friedhof Teilansicht Grabstein für Anna Rothschild geb. Stern,
 die erste Ehefrau des Waisenhausleiters
 Theodor Rothschild
     
     
Esslingen Friedhof n154.jpg (56356 Byte) Esslingen Friedhof n153.jpg (59478 Byte) Esslingen Friedhof n152.jpg (81778 Byte)
Das älteste Grabmal für den Lehrer 
und Vorbeter Mayer Levi 
  
Das jüngste Grabmal für 
Joseph London (geb. Lauchheimer)
  
Grabmal für den Handschuhfabrikanten
 Daniel Jeitteles und seine Frau 
Rosalie geb. Hirsch  
       
Esslingen Friedhof n155.jpg (88956 Byte) Esslingen Friedhof n158.jpg (89429 Byte)   
Grabreihe mit steinernem Buch als
 Grabmal (Buchdruckerfamilie Harburger)
Teilansicht des Friedhofes     
  
      
Gräber von KZ-Häftlingen aus dem
 KZ Echterdingen mit 
Grab- und Denkmal 
Esslingen Friedhof n157.jpg (79622 Byte) Esslingen Friedhof n156.jpg (69140 Byte)
     Grab- und Denkmal (Stern) für die 
hier beigesetzten KZ-Häftlinge  
Inschrift des Grabmales für 
die KZ-Häftlinge  

   
   
Ältere Fotos  
(Fotos: Hahn, entstanden Mitte der 1980er-Jahre und Anfang der 1990er-Jahre)  

Esslingen Friedhofneu01.jpg (169105 Byte)  Esslingen Friedhofneu06.jpg (153452 Byte)  Esslingen Friedhofneu03.jpg (128650 Byte) 
Blick über den neuen jüdischen Friedhof 
im Frühling; der Magnolienbaum wächst
 über dem Gräberfeld der KZ-Häftlinge 
  
Ähnliche Ansicht im Winter; rechts ist 
ein Teil des Grab- und Denkmales 
(Stern) für die hier beigesetzten
 KZ-Häftlinge sichtbar 
Blick über den Friedhof
 
 
     
Esslingen Friedhofneu04.jpg (138127 Byte) Esslingen Friedhofneu05.jpg (155091 Byte)  Esslingen Friedhofneu02.jpg (164747 Byte)
Eine der Gräberreihen  Teilansichten des Friedhofes  
   
  Esslingen Friedhofneu07.jpg (140131 Byte)  
  Inschrift des Grab- und Gedenksteines 
für die hier beigesetzten KZ-Häftlinge
 

    
    
Einzelne Presseberichte 

Dezember 2007: Forschungen über die auf dem Friedhof beigesetzten KZ-Häftlinge   
Artikel von Dagmar Weinberg in der "Esslinger Zeitung" vom 13. Dezember 2007: "Den Toten ihre Namen wiedergegeben. 
Esslingen:
Heute vor 63 Jahren wurden im Krematorium KZ-Häftlinge eingeäschert..." 
Link zum Artikel (als pdf-Datei eingestellt)     
 
 

    
     

Links und Literatur  

Links:   

bulletWebsite der Stadt Esslingen  
bulletWebsite des Zentralarchivs Heidelberg: zum neuen jüdischen Friedhof Esslingen 
bulletZur Seite über die Synagoge in Esslingen (interner Link)  
bulletZur Seite über den alten jüdischen Friedhof in Esslingen (interner Link)   

Quellen:  

Hinweis auf online einsehbare Familienregister der jüdischen Gemeinde Esslingen 
In der Website des Landesarchivs Baden-Württemberg (Hauptstaatsarchiv Stuttgart) sind die Personenstandsregister jüdischer Gemeinden in Württemberg, Baden und Hohenzollern einsehbar: https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=5632     
Zu Esslingen sind vorhanden:    
J 386 Bü. 178 Esslingen am Neckar  Geburten 1868 - 1878   http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-442504   
J 386 Bü. 179 Esslingen am Neckar  Geburten 1897 - 1934   http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-442505   
J 386 Bü, 180 Esslingen am Neckar  Eheschließungen 1872 - 1875  http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-442506    
J 386 Bü. 181 Esslingen am Neckar  Sterbefälle 1897 - 1937  http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-442507   
J 386 Bü. 182 Esslingen am Neckar  Familienbuch 1828 - 1880   http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-442508   
J 386 Bü. 183 Esslingen am Neckar  Familienbuch 1822 - 1836   http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-442509   
J 386 Bü. 184 Esslingen am Neckar  Familienbuch 1808 - 1872   http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-442510    
J 386 Bü. 185 Esslingen am Neckar  Familienbuch ca. 1832 - 1860 http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-442511  
J 386 Bü. 186 Esslingen am Neckar  Gräberverzeichnis 1807 - 1873  http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-442512   
J 386 Bü. 187 Esslingen am Neckar  Sterbefälle 1868 - 1890  http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-442513    
J 386 Bü. 188 Esslingen am Neckar  Sterbefälle 1870 - 1938 mit Gräberverzeichnis  http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=1-442514      
  
Hinweis auf die Dokumentation der jüdischen Grabsteine in Baden-Württemberg des Landesdenkmalamtes Baden-Württemberg   
Im Bestand  https://www2.landesarchiv-bw.de/ofs21/olf/struktur.php?bestand=24368  auf der linken Seite bei "Esslingen" über das "+" zu den einzelnen Grabsteinen; es sind im alten Friedhof 19, im neuen Friedhof 77 Grabsteine dokumentiert. 
Im Bestand EL 228 b I Bü. 39 finden sich zum alten jüdischen Friedhof Esslingen Belegungspläne, Belegungslisten und eine Dokumentation der Grabsteine 1 bis 19  http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1896297   
in Bü. 40 finden sich zum neuen jüdischen Friedhof Esslingen Belegungspläne, Belegungslisten und eine Dokumentation der Grabsteine 1 bis 77 http://www.landesarchiv-bw.de/plink/?f=2-1896295                

Literatur:  

bulletBuchHaES.jpg (39268 Byte)Joachim Hahn: Jüdisches Leben in Esslingen. Geschichte, Quellen und Dokumentation.  Esslinger Studien. Schriftenreihe Bd. 14. (Hg. vom Stadtarchiv Esslingen am Neckar). Sigmaringen 1994. ISSN 0425-3086. 
Das Buch enthält eine vollständige Dokumentation der beiden jüdischen Friedhöfe Esslingen und Aufnahme einer 1862-1873 erstellten Dokumentation des alten jüdischen Friedhofes von Mayer Levi

    
    

                   
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Stand: 30. Juni 2020